Aktuelles
Kennen Sie die Daten für Ihr Fahrzeug?
20.04.2019

Untersuchungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau haben ergeben, dass innerhalb von 10 Jahren die Fahrzeuge im Schnitt 19 cm länger, 15 cm breiter und 25 cm höher geworden sind.
Benutzer unserer Parkhäuser/Tiefgaragen/Parkplätze müssen ihr Fahrzeug so innerhalb eines markierten Stellplatzes abstellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen in Kfz auf benachbarten Stellplätzen möglich ist.
Außerdem darf die Gesamtlänge des Kraftfahrzeugs einschließlich Anbauten und transportierter Güter 5,00 m (Stellplatzlänge) nicht überschreiten (Unfallgefahr). Die Stellplätze sind grundsätzlich 2,50 m breit. Bitte beachten Sie auch vorhandene Höhenbegrenzungen für alle Kraftfahrzeuge. In der Tiefgarage Am Markt beträgt diese 2,00 m.